
Eine neue Richtlinie der EU zum Verbraucherschutz sorgt schon im Vorfeld für Wirbel: Ab dem 13. Juni 2014 ist es Versandhändlern erlaubt, ihren Kunden das Porto für Rücksendungen in Rechnung zu stellen. Das müssen Kunden von buttinette allerdings nicht befürchten. Das Unternehmen aus Wertingen setzt weiterhin auf kostenlose Retouren.
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